Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand der Bedingungen
(1) Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Auftragsabwicklung von Dienstleistungen durch Can Macit & Cesim Ertugrul GbR (VideoVilla) mit Sitz in Essen (nachfolgend VideoVilla genannt). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch im Internet unter www.videovilla.de jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VideoVilla bei einer Bestellung an.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt VideoVilla nicht an, es sei denn, VideoVilla hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn VideoVilla in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Die Rechte an einem auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrag sind nicht ohne schriftliche Genehmigung durch VideoVilla an Dritte übertragbar.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) VideoVilla erstellt für den Kunden ein individuelles freibleibendes Angebot, in dem Art und Umfang der Videoproduktion und Zusatzleistungen definiert sind. Der Kunde gibt seine verbindliche Bestellanfrage durch Bestätigung der Bestellanfrage in Textform auf.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn VideoVilla die Bestellanfrage nach durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.
(3) Der Kunde ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
3. Änderungen des Vertrages; Formerfordernis
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Textform. Eine Änderung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Textform.
4. Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem der Leistungserbringung zugrunde liegenden Angebot von VideoVilla. Nachträgliche Veränderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sofern und soweit Vorgaben für die Leistungserbringung nicht schriftlich vereinbart wurden, ist VideoVilla in der Umsetzung der Leistungserbringung frei.
(3) Wünscht der Kunde während oder nach der Leistungserbringung Änderungen über das Angebot hinaus, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann VideoVilla eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
(4) Die Leistungserbringung durch VideoVilla beinhaltet weder eine rechtliche Beratung durch VideoVilla, noch nimmt VideoVilla eine Prüfung der rechtlichen, insbesondere der wettbewerbs- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit der Leistungen vor.
(5) VideoVilla ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte zu erbringen bzw. erbringen zu lassen.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen sind möglich per Überweisung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(2) Sollten während der Auftragsbearbeitung weitere Arbeiten oder Änderungen in Auftrag gegeben werden, die über das vertragsgegenständliche Angebot hinausgehen, so werden diese zusätzlich berechnet.
(3) Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet VideoVilla Verzugszinsen in Höhe von 8% (bei Verbrauchern 5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundesbank vom fälligen Rechnungsbetrag. Jede Mahnung wird berechnet mit 5 Euro.
(4) Das Zurückbehaltungsrecht wegen Geldforderungen und/oder Gegenansprüchen und die Aufrechnung gegen Ansprüche der VideoVilla sind ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgt.
(5) Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von VideoVilla ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.
(6) Videovilla behält die fertiggestellten Produktionen zurück, bis sämtliche Zahlungen seitens des Kunden vollständig beglichen wurden. Nach erfolgter vollständiger Begleichung der Rechnung erhält der Kunde die im Auftrag angeforderten Medien. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum von VideoVilla.
(7) VideoVilla behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.
6. Leistungs-/Lieferfristen, Verschiebungen und Rücktritt
(1) Leistungs-/Lieferfristen und -termine (Lieferzeit) sind nur verbindlich, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.
(2) Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie vom Kunden beizubringende Zahlungen, Sicherheiten sowie sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung oder Beibringung von Daten und/oder Unterlagen, Bereitstellung von Informationen, Freigabe von Entwürfen oder Konzepten)
termingemäß bei VideoVilla eingegangen bzw. erbracht sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind.
(3) Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Testversionen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eingang seiner Stellungnahme gerechnet.
(4) Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend.
(5) Lieferverzögerungen aus Gründen, welche VideoVilla nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen), verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
(6) Sollte VideoVilla mit der Leistung in Verzug kommen, ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
(7) VideoVilla ist zu Teillieferungen berechtigt.
(8) Verschiebungen des Drehs (z.B. durch unpassendes Wetter oder andere nicht von VideoVilla zu verantwortende Fälle) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand in Rechnung gestellt.
(9) Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Kunde ohne Verschulden von VideoVilla vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die bis dahin tatsächlich angefallenen Nettokosten und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
(10)Bei einem Auftragsrücktritt ab 10 Tagen vor Drehbeginn ist VideoVilla berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Kunden akzeptierten Nettokosten und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
Tritt der Auftraggeber ab 3 Tage vor dem vorgesehenen Produktionstermin zurück, so wird die beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
7. Abnahme
(1) Die Abnahme darf nicht aus künstlerischen oder geschmacklichen Gründen verweigert werden.
(2) Der Kunde muss innerhalb von fünf Werktagen schriftlich die Abnahme der Produktion bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt die Produktion als abgenommen.
8. Gewährleistungsansprüche
(1) Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt des Videos und unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben. Spätere Mängelanzeigen werden nicht anerkannt.
(2) Den Parteien ist bewusst, dass eine genaue Einhaltung der festgelegten Farben bei unterschiedlichen technischen Systemen nicht möglich ist, und dass auf elektronischen Geräten
dargestellte Farben unterschiedlich wahrgenommen werden bzw. variieren. Abweichungen von etwaigen vom Kunden freigegebenen Mustern bzw. Originalen können daher nicht beanstandet werden.
(3) Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
(4) Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach Wahl von VideoVilla auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist VideoVilla eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VideoVilla Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Script oder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch VideoVilla hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
9. Widerrufsrecht
(1) Sofern der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel bzw. außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde, können Verbraucher (§ 13 BGB) ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Can Macit & Cesim Ertugrul GbR
Hufelandstraße 13
45147 Essen
Tel.: +49 1573 5651285
E-Mail: kontakt@videovilla.de
USt-Id-Nr.: DE319292126
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn VideoVilla mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Terminabsprache etc.).
10. Haftung
(1) VideoVilla haftet nur für Schäden, die von VideoVilla oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Dies gilt nicht für den Fall der Verletzung einer Garantie oder vertragswesentlichen Pflicht. In einem solchen Fall ist die Haftung von VideoVilla jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen voraussehbaren Schadens begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Ansprüche auf Grund von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingender gesetzlicher Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Sämtliche Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten gegenüber VideoVilla verjähren –außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr.
(3) Die Nutzung von Leistungen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.
(4) Dem Kunden obliegt es, VideoVilla von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Ausführung des Vertrages ergeben. VideoVilla ist nicht verpflichtet, Aufträge dahingehend zu prüfen, ob Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt sein könnten. Der Kunde hält VideoVilla von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber und Kennzeichenrechte, frei.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit nach den auf diese Vereinbarung anwendbaren Gesetzen unabdingbar gehaftet wird.
(6) An VideoVilla übergebene Gegenstände oder Materialien werden von VideoVilla nicht versichert. Es obliegt dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
(7) Der Kunde stellt VideoVilla von jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus der eventuellen Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten usw. resultieren, frei. VideoVilla übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
11. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film-/Foto-Drehgenehmigungen zu erteilen bzw. von Behörden, Veranstaltern, Betreibern usw. einzuholen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass VideoVilla diese Leistungen gegen entsprechendes Honorar übernimmt.
(3) Sofern der Kunde lizenzpflichtiges Audio wünscht, hat er die Kosten hierfür zu tragen und die Lizenz einzuholen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Fall einer öffentlicher Vorführung auch Nutzungsrecht Dritter betroffen sein können.
(4) Der Kunde ist verantwortlich für die Einverständniserklärungen der in der Produktion gezeigten Personen, die er vorab eingeholt hat, z.B. für die Ausstrahlung im Internet.
(5) Jede Veränderung der Produktion durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung durch VideoVilla. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem VideoVilla bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
(6) Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung der Produktion verpflichtet, deutlich erkennbar auf VideoVilla als Urheber der Produktion hinzuweisen.
12. Nutzungsrechte
(1) Mit der Beauftragung von Videoproduktionen räumt der Kunde VideoVilla das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen von uns erstellten Videomaterialien ein.
(2) VideoVilla ist berechtigt, das von VideoVilla erstellte Videomaterial zeitlich unbeschränkt und medienübergreifend als Referenz in ihrer Eigenwerbung, Präsentation, bei Wettbewerben und re daktionell zu verwenden, auch in veränderter, übersetzter, ergänzter, gebrandeter oder gekürzter Form.
13. Nutzung der Rohmaterialien
(1) Das gesamte während eines Drehs aufgenommene Rohmaterial bleibt Eigentum von VideoVilla.
(2) Alle von VideoVilla für die Produktion erstellten Rohdaten (Footage) sowie Rohdateien und Projektdateien werden von VideoVilla mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von drei Monaten, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Produktion, aufbewahrt. Eine Haftung für Datenverlust bei der Archivierung wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet
(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, die Nutzungsrechte für das gesamte aus dem Dreh entstandene Rohmaterial gegen eine gesonderte Gebühr zu erwerben.
(4) Die Kosten für den Erwerb der Nutzungsrechte für das gesamte Rohmaterial werden je nach Umfang und Art des Materials individuell festgelegt
14. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von VideoVilla.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Essen, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. VideoVilla ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Für die von VideoVilla auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG), auch wenn der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(4) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.